Hinweis Batterieentsorgung

 

Batteriegesetz (BattG)  

Batterien sowie Akkus müssen vom Enverbraucher zurückgegeben werden und dürften nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Akkus und Batterien verpflichtet. Diese können Sie kostenlos bei den öffentlichen Sammelstellen wie Wertstoffhöfe oder bei Herstellern und Vertreibern zurück geben.  

 

Kennzeichnung

Produkte mit Batterien oder Akkus tragen in der Regel ein Symbol mit einer durchgestrichenen Mülltone. Dies bedeutet, dass sie diese Produkte bzw. deren Batterien oder Akkus nicht mit dem Hausmüll entsorgen dürfen. Die in Batterien oder Akkus enthaltenen Schadtsfoffe sind mit Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber oder Pb für Blei gekenzeichnet.

 

Rückgabe  

Sie können Batterien bzw. Akkus kostenlos bei öffentlichem Sammelstellen wie Wertstoffhöfen abgeben oder ebenso kostenlos bei den Herstellern und Vertreibern. Möchten Sie uns Batterien bzw. Akkus zurück geben, nehmen Sie bitte kontakt mit uns auf.

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